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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen P.V.A. systems GmbH

I. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Bedingungen (nachfolgend nur AGB) gelten für alle Lieferungen von P.V.A. systems GmbH mit dem Sitz Lipová 14, 301 00 Pilsen, Tschechische Republik, Idnr. 26384469 (nachfolgend nur PVA) an die Kunden, die die Dienstleistungen der genannten Gesellschaft nutzen. Die Geschäftsbeziehungen, die hier nicht ausdrücklich vereinbart werden, richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, vor allem nach dem Gesetz Nr. 82/2012 Slg. des BGB und auch nach dem Gesetz Nr. 121/2000 Slg., Gesetz über Urheberrecht.

II. Erläuterung von Begriffen

  • Software-Produkt – alle Software-Produkte, ihre Updates und Aufbauen, die von PVA hergestellt werden oder von anderen Seiten vermittelt werden. Ein Software-Produkt wird nicht verkauft, es wird lediglich das Recht auf Nutzung gewährt – die Lizenz erteilt.
  • Lizenzvertrag – Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, mit dem der Rechtsinhaber (PVA) einem anderen unter vertraglich definierten Bedingungen Nutzungsrechte einräumen kann. Ein Lizenzvertrag kommt erst nach einer Bestellung und mit Zustimmung zu aktuellen AGB zustande.
  • Kunde – eine natürliche oder juristische Person, die das Produkt für den eigenen Bedarf nutzt. Der Kunde kann die Software – Lizenz entweder kaufen oder nur mieten.
  • Dienstleistungen – alle Tätigkeiten der PVA-Mitarbeiter, die entweder im Rahmen des regelmäßigen Service – Support oder aufgrund einer Kundenbestellung ausgeübt werden.

III. Schließen eines Lizenzvertrages und Zahlungsbedingungen

III.1. Der Kunde kann und ist berechtigt, ein Software–Produkt und Dienstleistungen auf verschiedenen Wegen zu bestellen:

          a) durch Ausfüllen und Absenden einer elektronischen Bestellung auf der Webschnittstelle PVA – B.O.S.S. Cloud Registrierung

          b) durch eine per Post gesendete schriftliche Bestellung oder durch eine gescannte per E-Mail gesendete Bestellung an die Kontaktadresse von PVA

          c) durch Abschluss eines Werkvertrages und Service-Vertrages zwischen dem Kunden und PVA, in der jeweils vereinbarten gültigen Fassung.

III.2. Die Bestellung muss folgende Angaben zur Identifikation des Kunden und des Software-Produktes enthalten:

          a) Name der Firma oder Handelsname

          b) Idnr.

          c) Sitz der Gesellschaft

          d) Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Kunden oder der von ihm beauftragten Personen

          e) Spezifikationen des Software-Produkts oder der Dienstleistung

          f) Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen (die AGB stehen dem Kunden zur Verfügung)

III.3. Ein Lizenzvertrag ist in dem Moment geschlossen, als die von PVA durchgeführten Installationsarbeiten bei der Implementierung des Software-Produkts beendet werden und der Kunde die Lizenz und die bestellten Leistungen bezahlt.

III.4. Die Preise für die vereinbarten Dienstleistungen und für die Lizenzen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung durch Überweisung auf das Konto von PVA fällig. Der Kunde wird vor Beginn der Implementierung über den Preis elektronisch informiert und muss dem Preis selber zustimmen.

III.5. Falls der Kunde in einen Zahlungsverzug gerät, verpflichtet sich hiermit zu einer Geldstrafe in Höhe von 0,05% für jeden Tag des Verzugs. Die Verpflichtung zur Zahlung gilt als erfolgt, sobald die Zahlung auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist.

IV. Pflichten von PVA

IV.1. Das Software–Produkt ist durch eine regelmäßige Entwicklung in Bezug auf die Zwecke der genehmigten Verwendung des Produktes auf dem aktuellen rechtlichen Stand einzuhalten.

IV.2. Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden die bestmögliche Unterstützung (Support) zu gewähren und zwar im konkreten Umfang der Bestellung. Falls die Arbeiten den vereinbarten Rahmenumfang der Dienstleistung überschreiten, ist PVA verpflichtet, dem Kunden einen Voranschlag in zeitlicher und finanzieller Hinsicht vorzulegen und die Zustimmung des Kunden abzuwarten.

IV.3. Der Anbieter verpflichtet sich weiterhin zur vertraulichen Behandlung von personenbezogenen Daten und zwar nach allen geltenden Vorschriften der Datenschutzverordnung, vollständige Regeln hier.

V. Pflichten des Kunden

V.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Empfehlung des Anbieters (PVA) in Bezug auf die Einstellung und Konfiguration der Hardwaremitteln einzuhalten.

V.2. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen seiner Bestellung alle vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten.

V.2. Der Kunde erklärt, dass er für jegliche Art der Unterstützung (Support) nur die im Abschnitt VI. aufgeführten Kontakte nutzt.

VI. Technische Unterstützung (Support)

kostenlose remote Updates

kritischer Fehler – fehlerhafter Verkauf oder Starten der Inventur, Tel.: +420 725 452 406

Beratung und Sonstiges - cloud@pvasystems.cz

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